Sie kommen zum ersten mal in unsere Praxis?
Anbei ein paar oft gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten.
Wir versuchen Sie zeitnah zur logopädischen Befunderhebung einzubestellen. Weitere Behandlungstermine werden im Erstgespräch mit Ihnen vereinbart.
Da wir eine Terminpraxis sind, brauchen Sie sich auf keine Wartezeit einstellen.
Grundsätzlich wird von den Krankenkassen die Behandlung in der Praxis vorgeschrieben. Hausbesuche sind möglich, wenn der Arzt die Verordnung entsprechend ausstellt (Hausbesuch angekreuzt).
Grundsätzlich schreiben die Krankenkassen vor, dass die Behandlung in der Praxis erfolgen soll. Ausnahmen gibt es bei Kindern mit einem Integrationsstatus.
Sie können uns telefonisch ganztägig erreichen und einen Untersuchungstermin vereinbaren.
Bitte bringen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung mit.
Sinnvoll ist es auch, alle Berichte bezüglich der relevanten Vorgeschichte mitzubringen.
Logopädische Therapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Um die Leistung mit der Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen wir eine ärztliche Heilmittelverordnung. Der Arzt bescheinigt nach einer Untersuchung die Notwendigkeit der logopädischen Behandlung.
Auch Selbstzahlerkonzepte sind möglich. Diesbezüglich rufen sie uns gerne an.
Rund um die Praxis gibt es ausreichend Parkraum. Direkt vor der Praxis ist ein Halteverbot.